TRGS 519 und VDI 3492

Stefan Mair • 16. Mai 2024

TRGS 519 und VDI 3492 – Wichtige Grundlagen bei der Asbestsanierung

Die VDI 3492 und die TRGS 519 sind zwei wichtige Richtlinien, die sich mit der Sanierung von Asbest befassen, jedoch unterschiedliche Anwendungsbereiche haben.

Die VDI 3492, herausgegeben vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI), legt die Anforderungen für die Planung, Durchführung und Überwachung von Asbestsanierungsarbeiten fest. Sie definiert detailliert die Verfahren, die bei der Identifizierung, Bewertung und Entfernung von Asbest verwendet werden sollen. Die VDI 3492 stellt sicher, dass Sanierungsmaßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt werden, um die Gesundheit von Arbeitern und der Öffentlichkeit zu schützen. Sie legt auch Richtlinien für die Entsorgung von asbesthaltigen Materialien fest.

Im Gegensatz dazu definiert die Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) der deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) spezifische Anforderungen und Verfahren für den Umgang mit Asbest am Arbeitsplatz. Die TRGS 519 legt Maßnahmen fest, um die Exposition gegenüber Asbestfasern zu minimieren und die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Sie behandelt Themen wie die Einstufung von Asbest als Gefahrstoff, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die erforderliche persönliche Schutzausrüstung und die Überwachung der Arbeitsumgebung.

Während die VDI 3492 sich hauptsächlich auf die Sanierung von Asbestmaterialien in Gebäuden konzentriert und umfassende Richtlinien für Planung und Durchführung bereitstellt, fokussiert sich die TRGS 519 auf den Schutz der Arbeitnehmer, die regelmäßig mit Asbest in ihrem Arbeitsumfeld in Berührung kommen könnten. Beide Richtlinien ergänzen sich und tragen dazu bei, die Sicherheit bei der Handhabung und Sanierung von Asbest zu gewährleisten.

Insgesamt sind die VDI 3492 und die TRGS 519 entscheidende Instrumente für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die Sicherheit bei der Sanierung von Asbest. Ihre klaren Anforderungen und Verfahren tragen dazu bei, die Gesundheit von Arbeitnehmern und der Öffentlichkeit zu schützen und die Umweltbelastung durch Asbest zu minimieren.

von Stefan Mair 29. Januar 2026
Das Thema Schimmel in der Wohnung ist oft ein Grund zur Sorge. Dabei muss beachtet werden, dass auch im Freien häufig Schimmelpilze vorkommen. Spätestens beim Verlassen der Wohnung werden wir also mit Schimmelsporen konfrontiert. Auch ist das Vorkommen von Schimmelpilzen im Innenraum in geringem Umfang nicht ungewöhnlich. Jeder kennt den kleinen Schimmelbelag zum Beispiel auf Silikonfugen im Badezimmer. Für manche Arten ist aber bekannt, dass sie für den Menschen problematisch werden können, z.B.: Aspergillus (Gießkannenschimmel) Dies ist eine der bekanntesten Gattungen. Besonders Aspergillus fumigatus kann bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem eine sogenannte Aspergillose (eine Infektion der Lunge) auslösen. Er findet sich oft in Blumenerde, Staub oder auf Lebensmitteln. Stachybotrys chartarum (Schwarzer Schimmel) Oft als der "gefährlichste" Schimmel bezeichnet. Er liebt sehr feuchte Materialien wie Gipskartonplatten oder Tapeten nach Wasserschäden. Er produziert Mykotoxine (Schimmelpilzgifte), die bei Kontakt oder Einatmen zu schweren Entzündungen, Müdigkeit und Kopfschmerzen führen können. Penicillium (Pinselschimmel) Nicht jeder Verwandte des Penicillins ist ein Lebensretter. Arten wie Penicillium chrysogenum können Allergien und Asthma auslösen. Man findet sie häufig auf Lebensmitteln, aber auch an feuchten Wänden. Alternaria Dieser Pilz ist ein klassischer Allergie-Auslöser. Er kommt oft im Freien vor, siedelt sich in Innenräumen aber gerne in feuchten Badezimmern oder auf Fensterrahmen an. Die gesundheitliche Gefährdung geht meist von drei Faktoren aus: Allergene: Die Sporen lösen Heuschnupfen-ähnliche Symptome oder Asthma aus. Mykotoxine: Giftstoffe, die vor allem beim Verzehr (auf Lebensmitteln) gefährlich sind, aber auch über die Luft aufgenommen werden können. Infektionen: Direktes Wachstum des Pilzes im Körper (selten, meist bei Vorerkrankungen). Wichtig: Die Farbe allein (z. B. "grün" oder "schwarz") reicht nicht aus, um die Art oder die Gefährlichkeit zu bestimmen. Hier schafft ein geeigneter Schimmeltest Klarheit.
von Stefan Mair 22. Januar 2026
Eine Asbest-Freimessung (auch Kontroll- oder Freigabemessung genannt) ist das offizielle Prüfverfahren, um nach einer Asbestsanierung sicherzustellen, dass die Raumluft frei von gefährlichen Fasern ist. Erst wenn diese Messung erfolgreich war, darf der sanierte Bereich wieder ohne Schutzausrüstung betreten und normal genutzt werden. Was sind die wichtigsten Eckpunkte einer Freimessung nach VDI 3492? 1. Warum ist dieser Asbest Test notwendig? Nach dem Entfernen von asbesthaltigen Materialien (z. B. Fliesenkleber, Bodenbeläge oder Isolierungen) können mikroskopisch kleine Fasern in der Luft schweben, die mit bloßem Auge nicht erkennbar sind. Die Freimessung dient als rechtlicher und gesundheitlicher Nachweis, dass die Sanierung erfolgreich war und keine Gefährdung mehr besteht. 2. Der Ablauf einer Freimessung Der Prozess folgt strengen Richtlinien (in Deutschland meist nach VDI 3492 und TRGS 519): Visuelle Kontrolle: Zuerst prüft ein Gutachter, ob der Raum besenrein ist und keine Materialreste mehr sichtbar sind. Probenahme: Über mehrere Stunden saugt ein spezielles Messgerät Luft durch einen goldbedampften Filter. Laboranalyse: Der Filter wird unter einem Rasterelektronenmikroskop (REM) untersucht, um Asbestfasern exakt zu zählen und von anderen Fasern (wie Mineralwolle) zu unterscheiden.  3. Wann gilt ein Raum als "frei"? Ein Raum wird nur freigegeben, wenn die Messergebnisse unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen: Der Messwert muss in der Regel unter 500 Fasern pro Kubikmeter (F/m3) liegen. Zudem muss der statistische Sicherheitswert (95 %-Vertrauensbereich) unter 1000F/m3 bleiben. Wichtig: Die Freimessung sollte immer von einem unabhängigen Gutachter oder Labor durchgeführt werden, nicht von der Sanierungsfirma selbst, um einen Interessenkonflikt zu vermeiden.
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